Gebärdensprachen

Worseck, Thomas (2011): Gebärdensprachen. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit. Baden-Baden: Nomos, 7. Auflage, Seite 331

 

"Gebärdensprachen sind natürlich gewachsene und vollwertige Sprachen. Sie werden in erster Linie von gehörlosen, aber auch von ertaubten und schwerhörigen Menschen gesprochen (-> Hörbehinderte Menschen). Sie stellen für diese die Möglichkeit einer missverständnisfreien -> Kommunikation dar und spielen eine wichtige Rolle bei ihrer Identitätsfindung. Die unterschiedlichen Länder verfügen über eigene nationale G., die sich über Jahrhunderte hinweg herausgebildet haben. In Deutschland wird die Deutsche G. (DGS) gesprochen. Innerhalb der nationalen G. gibt es jeweils unterschiedliche Dialekte. Diese sind häufig durch den Einfluss der jeweiligen regionalen Gehörlosenschule geprägt. Besonders dort wurden sie von Generation zu Generation weitergegeben, da viele gehörlose Menschen zusammen kamen.

 

1880 sprach sich auf dem 2. Internationalen Kongress der Taubstummenlehrer in Mailand die anwesende Lehrerschaft gegen eine weitere Verwendung der G. im Unterricht aus. Dieser Beschluss wurde in Deutschland bis Anfang der 1990er-Jahre befolgt. Es wurde nach der oralistischen Methode ausschließlich die deutsche Sprache unterrichtet und DGS in den Schulen nicht gelehrt. Gehörlose Kinder lernten die G. trotz des Verbotes in den Pausen von ihren Schulkameraden. Hierbei spielte der geringe Prozentsatz an Kindern mit gehörlosen Eltern eine tragende Rolle für die Pflege der Sprache. 1981 führte Schweden als erstes Land in Europa die G. an den Gehörlosenschulen wieder ein. In Deutschland begann 1993 mit einem bilingualen Schulversuch (Unterricht in Deutsch und DGS) in Hamburg die Rückkehr der DGS als Unterrichtssprache. Mehrere Schulen sind seither diesem Beispiel gefolgt. Dennoch gilt es bis heute nicht als selbstverständlich, Unterricht gehörloser Schüler in G. durchzuführen.

 

Die DGS wurde 2001 durch die Aufnahme ins Neunte Buch -> Sozialgesetzbuch (SGB IX) und 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als eigenständige Sprache anerkannt. DGS wird, mit Hilfe der Hände und Arme, der Oberkörper- und Kopfhaltung, der Mimik sowie bestimmter Mundbewegungen (Mundbild und –gestik) realisiert und über den visuellen Kanal wahrgenommen. Sie verfügt über eine eigene komplexe Grammatik und über einen umfassenden Gebärdenschatz. Das lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) muss von der DGS unterschieden werden. Hier werden die gesprochenen Worte jeweils mit einer Gebärde begleitet. Da dabei die grammatischen Bezüge der DGS nicht berücksichtigt werden, handelt es sich nicht um eine G., sondern um eine Absehhilfe für das gesprochene Deutsch.

 

Lit. Boyes Braem: Gebärdensprache; Frisch: Lautsprache."