Hörbehinderte Menschen
Worseck, Thomas (2011): Hörbehinderte Menschen. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit. Baden-Baden: Nomos, 7. Auflage, Seite 435f.
„Hörbehinderte Menschen Zu den hörbehinderten oder hörgeschädigten Menschen werden die Gruppe der schwerhörigen, die Gruppe der spätertaubten und die Gruppe der gehörlosen Menschen gezählt.
Unter Schwerhörigkeit versteht man eine Minderung des Hörvermögens. Ihr Ausmaß kann von einer leichten Hörminderung bis hin zu Störungen reichen, bei denen die Betroffenen auf Hörhilfen und visuelle Informationen angewiesen sind. Man unterteilt Schwerhörigkeit in leichtgradige Schwerhörigkeit (ca. 7,51 Mio. Menschen in Deutschland), mittelgradige Schwerhörigkeit (ca. 4,68 Mio. Menschen), hochgradige Schwerhörigkeit (ca. 958.000 Menschen) und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (ca. 213.000 Menschen). Als Orientierung gilt: leichtgradig schwerhörige Menschen verstehen Umgangssprache ohne Hilfsmittel aus mehr als vier Metern, hochgradig Schwerhörige aus unter einem Meter Entfernung. Allgemein sind schätzungsweise 10% der Bevölkerung eines Landes von Schwerhörigkeit betroffen.
Als „gehörlos“ gelten Personen, die infolge einer schweren Schädigung des Gehörs nur begrenzt Höreindrücke haben, sodass sie Lautsprache über das Gehör nur eingeschränkt oder gar nicht verstehen können und von daher vorwiegend in -> Gebärdensprache kommunizieren (100.000 Menschen in Deutschland). Durch die Gebärdensprache haben sie ihre eigene Kultur und ihre eigene Gemeinschaft, über die sie sich identifizieren. Gesprochene Sprache können sie nicht oder nur eingeschränkt auf natürlichem Wege erlernen. Sie sind daher zur Aufnahme der Lautsprache auf visuelle Wahrnehmung angewiesen. Ihr eigenes Sprechen können sie nur mit fremder Hilfe oder über selbstempfundene Bewegungsabläufe beim Sprechen kontrollieren.
Früher wurden Gehörlose als „taub“ oder „taubstumm“ bezeichnet, seit Beginn des 20. Jh. setzt sich zunehmend das Wort „gehörlos“ durch. Der Begriff „taubstumm“ wird von den Betroffenen als diskriminierend empfunden: Gehörlose sind nicht sprachlos, da sie auch in Gebärdensprache kommunizieren. Daher ist im Deutschen entweder der Begriff „gehörlos“ oder „taub“ zu verwenden. Im medizinischen Bereich wird der Begriff „Gehörlosigkeit“ kaum noch benutzt, da technische Möglichkeiten wie das Cochlea Implantat und Hörgeräte ein gewisses Maß an Hör- und Sprechfähigkeit ermöglichen können. Stattdessen spricht man dort von „an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“ oder „Resthörigkeit“. So haben medizinisch gesehen ca. 98% aller Gehörlosen ein Resthörvermögen.
Tritt die Ertaubung erst nach dem natürlichen Spracherwerb auf (ca. ab dem 3. Lebensjahr), so spricht man von „postlingualer Ertaubung“, zu Deutsch „Spätertaubung“. Spätertaubte Menschen haben sich die Lautsprache auf natürlichem Wege aneignen können.
Der entscheidende Unterschied zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit besteht darin, dass schwerhörige und auch (spät)ertaubte Menschen hauptsächlich in Lautsprache kommunizieren, während die gehörlosen Menschen die Gebärdensprache als ihre Basissprache haben.“